Barrierefreiheit

Hier findest du alle Informationen zur Barrierefreiheit, insbesondere zu den am 28.06.2025 in Kraft trettenden europäischen Nationalgesetzen.

❓ Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz (in Österreich genannt "Barrierefreiheitsgesetz"), das auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) basiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten (z. B. Websites, Apps, E-Commerce) zu ermöglichen.

📅 Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neue Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, barrierefrei sein. 

👥 Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz richtet sich primär an private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte wie:

  • Webseiten oder Online-Shops,

  • mobile Apps,

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten),

  • E-Books,

  • Bankdienstleistungen

bereitstellen. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind von der Pflicht ausgenommen, sollten jedoch ebenfalls auf Barrierefreiheit achten.

📐 Was bedeutet "barrierefrei" konkret?

Digitale Barrierefreiheit umfasst under anderem:

  • Bildschirmlesbarkeit für Screenreader

  • Kontraste & Schriftgrößen

  • Verzicht auf blinkende Elemente

  • Strukturierte Inhalte mit Überschriften und Alternativtexten

Orientierung bietet die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Sind hello again Apps barrierefrei gestaltet?

Grundsätzlich sind hello again Apps barrierefrei. Sollten Inhalte wie Webseiten (zb. Online Shops) oder PDFs in die App integriert werden, dann muss der Betreiber der Webseite oder Ersteller der PDFs die Barrierefreiheit dieser Inhalte herstellen. 

Sollten deine Kunden etwaige Barrieren melden, bitte teile uns diese über das Hilfecenter mit.

📃 Brauche ich eine Barrierefreiheitserkläung und was muss diese enthalten?

Sofern eine Dienstleistung oder ein Produkt unter die Anwendbarkeit der Barrierefreiheitsgesetzt fällt ist auch eine Barrierefreiheitserklärung notwendig. Diese Erklärung muss einfach auffindbar und selbst auch barrierefrei zugänglich sein. Bei hello again Apps ist diese Erklärung auf der Registierungs und Loginseite verlinkt.

 

Inhalte:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Für hello again Apps wird im Dashboard unter dem Kundenmenü im Reiter "Rechtliches" ein Muster der Barrierefreiheitserklärung vorgeneriert, das auch weiter präzisiert werden kann (zb. präzisere Beschreibung der Dienstleistung, die im Rahmen der App erbracht wird). 

Kundenmenü im hello again Dashboard

Was passiert wenn eine Barriere gemeldet wird?

Zunächst kannst du eine bestehende Barriere nach WCAG-Konformitätslevel AA, die dir gemeldet wird, immer bei uns über das Hilfecenter melden.

Wird eine Barriere der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemeldet und eine Nichtkonformität festgestellt, dann fordert die Behörde den Dienstleistungserbringer dazu auf die formale Nichtkonformität innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren. Solltest du eine solche Aufforderung erhalten, leite uns diese unverzüglich weiter, damit wir überprüfen können ob wir diese Barriere beheben können. 

Solltest du bei einer Nichtkonformitätsmeldung nicht tätig werden, können Bußgelder in Höhe von bis zu maximal 100.000 Euro verhängt werden.